Der durch die Kanzlei König/Ermacora/Klotz & Partner vertretene Vorspringer Lukas Müller erlitt im Zuge der Skiflug-Weltmeisterschaften am Kulm im Jahre 2016 eine nicht revidierbare Querschnittlähmung.
Aufgrund dieses tragischen Unfalles kam es zu einem Verfahren über die Frage, ob die Tätigkeit als Vorspringer eine Vollversicherungspflicht als Dienstnehmer nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) nach sich zieht. Die Kärntner Gebietskrankenkasse bejahte diese Frage zunächst, woraufhin die (vom ÖSV getragene) Veranstalterin der Skiflug-WM 2016, die Austria Ski WM und Großveranstaltungs GmbH, eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht richtete. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge und verneinte die Dienstnehmereigenschaft von Lukas Müller und damit eine sozialrechtliche Absicherung des verunglückten Sportlers.
Gegen diese Entscheidung erhob Lukas Müller, rechtsfreundlich vertreten durch die Kanzlei König/Ermacora/Klotz & Partner eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof.
Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich im Ergebnis den Argumenten der Revision an:
Aufgrund einer Gesamtabwägung der Tätigkeit und Aufgabenbereiche, insbesondere des personenbezogenen Anpassungsdrucks (Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, persönliches Erscheinungsbild, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Einfügungsbereitschaft in vorgegebene Strukturen des Arbeitsablaufs) und des vorgegebenen Arbeitszieles (durch Einfliegen, Informationsbeschaffung, Bereitschaft während des Wettkampfs) ist von einer persönlichen Abhängigkeit und damit von einer Dienstnehmereigenschaft auszugehen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitsunfall vorliegt und Lukas Müller in Zukunft sozialrechtlich abgesichert ist.
Es ist davon auszugehen, dass diese richtungsweisende Entscheidung Auswirkungen auf alle Sportarten haben wird und in vielen Bereichen eine Neuorganisation der Anstellungsverhältnisse zwischen Verbänden und Sportlern zu erfolgen hat.