Anfrage

„Mein letzter Wille“

Woran VOR dem Erbfall gedacht werden sollte

Streitigkeiten über hinterlassenes Vermögen

Obgleich wir alle zwangsläufig irgendwann Erb*innen oder Erblasser*innen werden und damit direkt von dieser Thematik betroffen sind, gibt es wohl kaum ein juristisches Thema, über das familienintern so wenig geredet wird, wie über das Erbrecht. Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind dabei zumeist emotional aufgeladen, langwierig und teuer und führen nicht selten dazu, dass zuvor intakte familiäre Strukturen für lange Zeit erheblichen Schaden nehmen. Damit es nicht soweit kommt, ist es wichtig, rechtzeitig fachkundigen Rat einzuholen und entsprechende vermögensrechtliche Vorkehrungen für den Ablebensfall zu treffen.

Wie beugt man erbrechtlichen Auseinandersetzungen vor?

Um erbrechtliche Auseinandersetzungen nach dem eigenen Ableben möglichst hintanzuhalten, bedarf es zunächst der genauen Kenntnis davon, was mit dem Vermögen nach dem Todesfall passiert, wenn keinerlei Vorkehrungen getroffen werden. In einem solchen Fall sieht das Gesetz nämlich bestimmte gesetzliche Erben*innen vor, auf die das Vermögen zu gesetzlich vorbestimmten Anteilen verteilt wird. Sollten keine Verwandten / gesetzlichen Erb*innen vorhanden sein, springt in letzter Konsequenz der Staat als „Erbe" ein.

Möchte man die gesetzliche Erbfolge, und damit bestimmte Personen wie etwa den Staat, als Erbende verhindern, ist es notwendig, vermögensrechtliche Vorkehrungen für den Ablebensfall zu treffen. Solche Vorkehrungen können in lebzeitigen Vermögensverfügungen bestehen – etwa durch Schenkungen, Errichtung einer Privatstiftung etc. – oder durch letztwillige Verfügungen getroffen werden. Dabei können einige gesetzliche Erben völlig unbedacht bleiben, andere, nämlich Nachkommen und Ehegatte*in, können auf ihren gesetzlichen Mindestanteil, den Pflichtteil, am hinterlassenen Vermögen reduziert werden.

Im Idealfall eines harmonischen Familienzusammenlebens ist die genaue Kenntnis des/der künftigen Erblassenden davon, wer innerhalb der Familie welchen Anteil am hinterlassenen Vermögen nach dem Tod erbt, notwendig, um mögliche ungewollte Ungleichheiten, und damit potentielle innerfamiliäre Streitigkeiten, rechtzeitig ansprechen und darauf durch letztwillige Verfügung reagieren zu können. Noch wichtiger ist diese Kenntnis naturgemäß dann, wenn bereits zu Lebzeiten Streitigkeiten bestehen und gewisse Personen oder Familienstämme von einem etwaigen Erbe ausgeschlossen und eine gesetzliche Erbfolge verhindert werden soll.

Wie gibt man sein Vermögen richtig weiter?

Erst wenn der/die künftig Erblassende über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, über die Möglichkeiten letztwilliger Verfügungen, über gesetzlich vorgesehene Pflichtteile oder etwa die Gefahren der Schenkungsanrechnung vollständig aufgeklärt ist, kann „richtig" und tatsächlich dem eigenen Willen entsprechend über das Schicksal des Vermögens im Ablebensfall entschieden werden. Dabei muss nicht immer die Errichtung eines Testaments das richtige Instrument der Vermögensweitergabe sein, wenn die gesetzlichen Regelungen dem Willen des/der Erblassenden entsprechen. 

Sollte aber eine letztwillige Verfügung, etwa ein Testament oder Vermächtnis, zu errichten sein, ist anwaltliche Hilfe jedenfalls ratsam: Bereits für die formgültige Errichtung einer letztwilligen Verfügung empfiehlt sich juristische Unterstützung. Auch für die Registrierung einer letztwilligen Verfügung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Spezialisten*innen der Kanzlei König Ermacora Klotz & Partner klären Sie über die in Ihrem Fall relevanten erbrechtlichen Bestimmungen auf und helfen gerne dabei, entsprechende Verfügungen ‑ zu Lebzeiten oder für den Ablebensfall ‑ rechtswirksam zu errichten.

 

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