Rechtliche Grundlagen
Das GSpG sieht vor, dass der Bund (Finanzamt Österreich) das ihm zustehende Recht auf Durchführung solcher Glücksspiele an private Konzessionäre übertragen kann. Von diesem Recht nahm der Bund Gebrauch. Lediglich die Österreichische Lotterien GmbH verfügt derzeit über eine nationale Lizenz, um online Glücksspiel in Österreich anzubieten und betreibt die Spieleplattform win2day.at. Werden von Anbietern, die über keine österreichische Lizenz verfügen, Online-Glücksspiele angeboten, an denen man von Österreich aus teilnehmen kann, handelt es sich um verbotene Glückspiele. Aufgrund des Verstoßes gegen das österreichische Glückspielmonopol sind solche Glücksspiele nichtig und der Spieler kann seinen Einsatz abzüglich erzielter Gewinne zurückfordern.
In der Rechtssache „Engelmann" (C-64/08) hat der EuGH erstmalig entschieden, dass dieses österreichische Glücksspiel-Monopol nicht gegen EU-Recht verstößt und derartige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sind.
Rechtsprechung und Rückforderungsansprüche
Die österreichische Rechtsprechung hat sich zunehmend auf die Seite der Spielenden gestellt, wenn es um die Rückerstattung von Verlusten bei Online-Casinos geht, die über keine nationale Konzession verfügen. Eine ausländische Lizenz berechtigt nicht zum Anbieten entgeltlicher Glücksspiele in Österreich - auch dann nicht, wenn diese Lizenz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR vergeben wurde.
Der Verfassungsgerichtshof und der EuGH bestätigen seit 2016 wiederholt, dass das österreichische Glücksspielmonopol verfassungs- bzw. unionsrechtskonform ist. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat erst im März 2021 wieder festgehalten, dass das Glücksspielmonopol rechtmäßig ist. Der OGH bestätigt zudem, dass die Teilnahme an illegalen Online-Glücksspielen keinen rechtlichen Anspruch des Anbieters auf Behalt des Geldes begründet. Spieler haben daher einen berechtigten Anspruch auf Rückerstattung ihrer Verluste.
Da Online-Casinos mit einer ausländischen Lizenz, die Glückspiele anbieten, an denen man von Österreichs aus teilnehmen kann, gegen das GSpG verstoßen, sind die Spielverträge nichtig. Diese Urteile basieren auf der Prämisse, dass die Anbieter ohne österreichische Lizenz illegal agieren und daher keinen Anspruch auf die erlangten Gelder haben. Was auf der Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden ist, ist rückforderbar. Dies gibt den Spielenden das Recht, ihre verlorenen Einsätze zurückzufordern. Auszahlungen müssen sich die Spielenden anrechnen lassen - es muss sohin ein Gesamtverlust vorliegen.
Fazit
Die aktuelle Rechtslage in Österreich bietet eine solide Grundlage, um Verluste bei illegalen Online-Glückspielen zurückzufordern. Durch die konsequente Anwendung des Glücksspielgesetzes und die Unterstützung durch die gefestigte Rechtsprechung können Spielende ihre Ansprüche geltend machen. Es ist jedoch ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsbeistand beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und die genaue Vorgehensweise zu prüfen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei König Ermacora Klotz & Partner haben in der Vergangenheit bereits erfolgreich erlittene Verluste aus derartigen Online-Glückspielen zurückgefordert. Wir stehen Ihnen daher mit umfassender Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Verluste zurückzufordern. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.