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König Ermacora Klotz & Partner

Die Anwaltskanzlei König Ermacora Klotz & Partner im Zentrum von Innsbruck ist ein eingespieltes Team fachlich spezialisierter Anwält:innen und Mitarbeiter:innen. Wir bieten Ihnen eine umfassende, auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmte rechtliche Betreuung. Sie werden von mindestens einem unserer Partner persönlich mit großem Einsatz und starker Identifikation mit Ihrer Problemstellung betreut.

OGH bringt (vorerst) Klarheit zu Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen

Erstmals setzte sich der OGH im Detail mit der Bestimmung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, ihrem Anwendungsbereich und der kritischen Fachliteratur auseinander, vollzieht dabei eine klare Kehrtwende gegenüber vorhergehenden Entscheidungen und schafft Rechtssicherheit für Vermieter.

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Gewährleistungsrechtliche Besonderheiten bei Wohnungseigentumsbegründung an Altbestand

Je älter ein Bauwerk ist, desto mehr an baulichen Maßnahmen stehen in der Regel an. Wird an einem Gebäude, dessen Baubewilligung bereits älter als 20 Jahre ist, nachträglich Wohnungseigentum begründet, sieht das Gesetz zum Schutz der Käufer Besonderheiten vor:

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Neuerungen zur Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei dringendem Wohnbedürfnis

Am 20. März 2024 wurde im Nationalrat die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht im Grundbuch bei Erwerb von Wohnraum beschlossen. Die temporäre Gebührenbefreiung gemäß §§ 25a bis 25c Gerichtsgebührengesetz (GGG) gilt für Anträge, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht werden. Mit unserem Beitrag vom 29. Juli 2024 haben wir bereits über diese neue Gebührenbefreiung informiert. Rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Gebührenbefreiung gibt es immer noch ungeklärte Fragen zur konkreten Auslegung der Gebührenbefreiung. Die Tiroler Rechtsanwaltskammer hat kürzlich auf wichtige Details in der Auslegung der Bestimmungen zur Gebührenbefreiung hingewiesen, die wir Ihnen nachfolgend darlegen möchten:

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Als Rechtsanwälte/-innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den Rechtsfällen unserer Mandanten im Widerspruch stehen.

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