Selbstbestimmung ist entscheidend für ein freies und würdevolles Leben. Sie erlaubt uns, eigene Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und unser Leben nach eigenen Werten zu gestalten. Das österreichische Recht eröffnet Möglichkeiten, das Recht der Selbstbestimmung auch dann wahrzunehmen, wenn Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.
mehr dazu
Damit Gesellschafter*innen einer GmbH ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, benötigen sie Informationen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Welche Informationsrechte GmbH-Gesellschafter*innen im Allgemeinen haben, wird im folgenden Beitrag behandelt.
Der OGH hat in der Entscheidung des erbrechtlichen Fachsenats vom 15.10.2024, 2 Ob 66/24f, in einem von unserer Anwälten Dr. Andreas König und MMag. Markus Sandtner geführten Verfahren erstmals zur Frage Stellung genommen, ob ein umfassender Änderungsvorbehalt in der Stiftungserklärung die Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 verhindert oder nicht.
Erlerstraße 4 / 3. Stock A-6020 InnsbruckÖsterreichTelefon +43 512 585433 Fax +43 512 585433-33
email
Telefonisch sind wir für Sie:von Mo bis Do von 8-12 und von 15-17 Uhrsowie am Fr von 8-12 Uhr erreichbar.
Termine nach Vereinbarung
Als Rechtsanwälte/-innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den Rechtsfällen unserer Mandanten im Widerspruch stehen.
Los
König - Ermacora - Klotz & Partner - Rechtsanwälte ImpressumSitemapLinksammlungDatenschutzAGB