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König Ermacora Klotz & Partner

Die Anwaltskanzlei König Ermacora Klotz & Partner im Zentrum von Innsbruck ist ein eingespieltes Team fachlich spezialisierter Anwält:innen und Mitarbeiter:innen. Wir bieten Ihnen eine umfassende, auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmte rechtliche Betreuung. Sie werden von mindestens einem unserer Partner persönlich mit großem Einsatz und starker Identifikation mit Ihrer Problemstellung betreut.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Selbstbestimmung in rechtlichen Aspekten

Selbstbestimmung ist entscheidend für ein freies und würdevolles Leben. Sie erlaubt uns, eigene Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und unser Leben nach eigenen Werten zu gestalten. Das österreichische Recht eröffnet Möglichkeiten, das Recht der Selbstbestimmung auch dann wahrzunehmen, wenn Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.

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Allgemeines Informationsrecht von GmbH-Gesellschafter*innen

Damit Gesellschafter*innen einer GmbH ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, benötigen sie Informationen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Welche Informationsrechte GmbH-Gesellschafter*innen im Allgemeinen haben, wird im folgenden Beitrag behandelt.

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Erste höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Vermögensopfer bei einem umfassenden Änderungsvorbehalt in der Stiftungserklärung

Der OGH hat in der Entscheidung des erbrechtlichen Fachsenats vom 15.10.2024, 2 Ob 66/24f, in einem von unserer Anwälten Dr. Andreas König und MMag. Markus Sandtner geführten Verfahren erstmals zur Frage Stellung genommen, ob ein umfassender Änderungsvorbehalt in der Stiftungserklärung die Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 verhindert oder nicht.

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Anschrift

Erlerstraße 4 / 3. Stock
A-6020 Innsbruck
Österreich
Telefon +43 512 585433
Fax +43 512 585433-33

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Telefonisch sind wir für Sie:
von Mo bis Do von 8-12 und von 15-17 Uhr
sowie am Fr von 8-12 Uhr erreichbar.

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Verschwiegenheit

Als Rechtsanwälte/-innen sind wir Dritten gegenüber zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Wir dürfen von anderen keine Aufträge annehmen, die zu den Rechtsfällen unserer Mandanten im Widerspruch stehen.

Mein Recht ist kostbar

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