Gemäß dem Konsumentenschutzgesetz können bestimmte Verbände eine sogenannte Verbandsklage gegen Unternehmen einbringen, um zu prüfen, ob bei Vertragsabschlüssen AGB oder sonstige Formblätter verwendet werden, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen. Maßgeblich ist dabei, ob eine Bestimmung intransparent ist und/oder die Konsumentin / den Konsumenten gröblich benachteiligt.
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Naturgefahrenereignisse nehmen an Häufigkeit und Intensität zu: Klimawandelbedingte Veränderungen von Niederschlagsprozessen haben auch hierzulande ein verstärktes Auftreten von sog. gravitativen Naturgefahren wie Steinschlag, Felsstürzen, Murenabgängen oder Windwurf zur Folge. Dieses Phänomen berührt eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche:
Nach einer aktuellen, richtungsweisenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH Ro 2019/08/0003-8) unterliegt ein im Zuge einer Skiflug-Weltmeisterschaft eingesetzter Vorspringer der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungspflicht sowie der Arbeitslosenversicherungspflicht. Diese von der Kanzlei König/Ermacora/Klotz & Partner erwirkte Entscheidung des VwGH wird weitreichende Auswirkungen für die Organisationsstrukturen im Sport nach sich ziehen.
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